NDR Fernsehen - Nervige Laubbläser im Garten oder dröhnende Bohrgeräusche in der Wohnung: Wer in den Ruhezeiten Lärm verursacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit - die mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann.
Was der Föhn nicht schafft, schaffen die Laubbläser ....: Der "stürmische" Herbst - Reutte
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